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Vernehmlassung 16.470 n. Pa. Iv. Regazzi. Verzugszinssatz des Bundes. Anpassung an Marktzinsen

26.10.2022

«Die Rechtskommission des Nationalrates hat eine Vernehmlassung zur Anpassung der Verzugszinsen im Obligationenrecht an die allgemeine Entwicklung der Marktzinssätze durchgeführt. Sie schlug dabei zwei Varianten vor: Entweder ein flexibler Verzugszinssatz auf Basis des SARON, der jedes Jahr neu festgesetzt wird, oder ein starrer Zinssatz von neu 3% statt wie bis anhin 5%. Diese Umsetzung könnte Immobilieneigentümer sowohl als Schuldner (z.B. bei der Rückerstattung von falsch erhobenen Nebenkosten oder Mietzinsen, verspäteten Zahlungen an Handwerker) als auch als Gläubiger (z.B. bei verspäteten und fehlenden Zahlungen der Mieter) betreffen. Der HEV Schweiz lehnt die Revision zur Änderung des Verzugszinses generell ab und erachtet die geltende, seit Jahrzehnten bestehende Regelung als sachgerecht.»